Händler und Einkäufer

Ihnen liegt nicht nur der preiswerte Einkauf sondern auch ihr Image am Herzen und Sie wollen unvorhergesehene Sachmängelansprüche ausschließen?

 

 

 

Wie man mit ein paar einfachen Handgriffen an seinem zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen den Tachostand herunterdreht und ihn damit ein paar hundert oder gar tausend Euro wertvoller macht, ist längst kein Geheimnis mehr. Das Nachsehen hat dabei der ahnungslose Käufer. Autohändler, die ein auf diese Weise manipuliertes Fahrzeug verkaufen, sind am Ende die Schuldigen: Selbst wenn der falsche Kilometerstand auf den Angaben des Vorbesitzers beruht, steht der Händler in der Verantwortung und muss im Falle einer Beschwerde den Kauf rückgängig machen.